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Änderung Eingangsformel Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 25.08.2020

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Eingangsformel a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.08.2020 geltenden Fassung
Eingangsformel n.F. (neue Fassung)
in der am 25.08.2020 geltenden Fassung
durch B. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1949
 

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel


(Text alte Fassung)

Auf Grund des Artikels 40 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages habe ich im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung vom 11. Juli 1975 in der Fassung vom 18. Juni 1998 (BGBl. I S. 2184) geändert und mache die geänderte Hausordnung in der Fassung vom 7. August 2002 bekannt:

(Text neue Fassung)

Auf Grund des Artikels 40 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages habe ich im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung vom 7. August 2002 in der Fassung vom 18. Oktober 2018 (BGBl. I S. 2246) geändert und mache die geänderte Hausordnung in der Fassung vom 29. Juni 2020 bekannt:

 

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