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Zitierungen von § 17 TierSchNutztV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierSchNutztV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 TierSchNutztV Anwendungsbereich (vom 04.08.2006)
... und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden. Die §§ 17 bis 20 und 22 Abs. 2 gelten nicht für Haltungseinrichtungen außerhalb von ...
§ 19 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen (vom 04.08.2006)
... buchtenseitigen Kante des Futtertroges mindestens 100 Zentimeter weit als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 ausgeführt ist und 3. bei einseitiger Buchtenanordnung die Gangbreite ...
§ 24 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen (vom 04.08.2006)
... Mindestens die Hälfte der Mindestfläche nach Satz 1 muss als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 zur Verfügung stehen. (3) § 23 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 gilt ...
§ 25 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen (vom 04.08.2006)
... Jungsau und 1,3 Quadratmeter je Sau nicht unterschreiten darf, muss als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 zur Verfügung stehen. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht in Betrieben mit ...
§ 26 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.08.2006)
... sicherstellt, dass nur dort genannte Legehennen eingestallt werden, 21. entgegen § 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4, Abs. 3 Nr. 1, 4, 5, 6 oder 8 oder Abs. 4 ...
§ 27 TierSchNutztV Übergangsregelungen (vom 04.08.2006)
... worden sind, noch bis zum 31. Dezember 2005 gehalten werden. (8) Abweichend von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 dürfen Schweine in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... worden sind, noch bis zum 31. Dezember 2012 gehalten werden. (9) Abweichend von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 4, 5 und 8 dürfen Schweine mit einem Gewicht über 30 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.08.2006 BGBl. I S. 1804
Artikel 1 2. TierSchNutztVÄndV
... an das Halten von Schweinen § 16 Anwendungsbereich § 17 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine § 18 ... und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden. Die §§ 17 bis 20 und 22 Abs. 2 gelten nicht für Haltungseinrichtungen außerhalb von ... 2 gelten nicht für Haltungseinrichtungen außerhalb von Ställen. § 17 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine (1) Schweine ... buchtenseitigen Kante des Futtertroges mindestens 100 Zentimeter weit als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 ausgeführt ist und 3. bei einseitiger Buchtenanordnung die ... Mindestens die Hälfte der Mindestfläche nach Satz 1 muss als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 zur Verfügung stehen. (3) § 23 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 gilt ... Jungsau und 1,3 Quadratmeter je Sau nicht unterschreiten darf, muss als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 zur Verfügung stehen. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht in Betrieben mit ... 5. Der bisherige Abschnitt 4 wird neuer Abschnitt 5. 6. Die bisherigen §§ 16 bis 18 werden die neuen §§ 26 bis 28. 7. Der neue § 26 Abs. 1 wird wie ... ersetzt und folgende neue Nummern werden angefügt: „21. entgegen § 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4, Abs. 3 Nr. 1, 4, 5, 6 oder 8 oder Abs. 4 ... Folgende Absätze 8 bis 17 werden angefügt: „(8) Abweichend von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 dürfen Schweine in Haltungseinrichtungen, die vor dem ... sind, noch bis zum 31. Dezember 2012 gehalten werden. (9) Abweichend von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 4, 5 und 8 dürfen Schweine mit einem Gewicht über 30 ...
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