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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

§ 3 - Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)

V. v. 25.03.1998 BGBl. I S. 629; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 95 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 01.04.1998; FNA: 791-1-3 Naturschutz
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§ 3 Gebühren in besonderen Fällen



Für die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes, die Ablehnung eines Antrages auf Vornahme einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung sowie in den Fällen der Rücknahme eines Antrages auf Vornahme einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung werden Gebühren nach Maßgabe des § 23 Absatz 5 Satz 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes erhoben.





 

Frühere Fassungen von § 3 BfNKostV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2013Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
aktuell vorher 01.03.2010Artikel 25 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
aktuellvor 01.03.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 BfNKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BfNKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BfNKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz
V. v. 07.07.2006 BGBl. I S. 1569
Artikel 1 3. BNatSchGKostVÄndV
... vom 30. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2981), wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „Verordnung (EG) Nr. ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 25 BNatSchNG Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz
... der Verordnung (EG) Nr. 865/2006" angefügt. 5. Die bisherigen §§ 4 bis 6 werden die §§ 3 bis 5. 6. Die Anlage wird wie folgt geändert: ... angefügt. 5. Die bisherigen §§ 4 bis 6 werden die §§ 3 bis 5. 6. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2.7 werden ...