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§ 3 - Prostitutionsgesetz (ProstG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3983; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2372
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-39 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-39 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 3
(1) Weisungen, die das Ob, die Art oder das Ausmaß der Erbringung sexueller Dienstleistungen vorschreiben, sind unzulässig.
(2) Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit nicht der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts entgegen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen G. v. 21. Oktober 2016 BGBl. I S. 2372 m.W.v. 1. Juli 2017
Frühere Fassungen von § 3 ProstG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 2 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21.10.2016 BGBl. I S. 2372 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 ProstG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ProstG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ProstG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Artikel 1 G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2372; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 1 G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
§ 26 ProstSchG Pflichten gegenüber Prostituierten; Einschränkung von Weisungen und Vorgaben
... den Betreiber handelnden Personen dürfen Prostituierten keine Weisungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Prostitutionsgesetzes erteilen. Ebenso unzulässig sind sonstige ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2372
Artikel 2 ProstSchGEG Änderung des Prostitutionsgesetzes
... 3 des Prostitutionsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) wird wie folgt gefasst: ... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) wird wie folgt gefasst: „§ 3 (1) Weisungen, die das Ob, die Art oder das Ausmaß der Erbringung sexueller ...
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