Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2024 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 9 - Post-Entgeltregulierungsverordnung (PEntgV)

§ 9 Veröffentlichung



Die Regulierungsbehörde veröffentlicht in ihrem Amtsblatt nach § 22 Abs. 4 des Gesetzes die genehmigten Entgelte sowie die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und die Bestimmung über die Leistungsentgelte.



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed