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Zitierungen von § 20 Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KSKBeiratV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KSKBeiratV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 154 SchriftVG Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
... 1. In § 6 Absatz 1 wird das Wort „schriftliche" gestrichen. 2. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Widerspruchsbescheid Der ... gestrichen. 2. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Widerspruchsbescheid Der Widerspruchsbescheid ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen, ...
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