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§ 26 - Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
neugefasst durch B. v. 10.08.2007 BGBl. I S. 1902; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 185
Geltung ab 03.09.1971; FNA: 240-1 Vertriebene, Flüchtlinge
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Geltung ab 03.09.1971; FNA: 240-1 Vertriebene, Flüchtlinge
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§ 26 Aufnahmebescheid
§ 26 wird in 3 Vorschriften zitiert
Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Aufnahmebescheid erteilt.
Zitierungen von § 26 BVFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 BVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 100 BVFG Anwendung des bisherigen Rechts (vom 11.07.2009)
... oder des § 4 auch dann Spätaussiedler, wenn ihnen kein Aufnahmebescheid nach § 26 erteilt wurde. (5) Personen, die vor dem 1. Januar 1993 einen Aufnahmebescheid nach ... wurde. (5) Personen, die vor dem 1. Januar 1993 einen Aufnahmebescheid nach § 26 erhalten haben, sind Spätaussiedler, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3, ... des § 1 Abs. 2 Nr. 3 auch dann Aussiedler, wenn ihnen kein Aufnahmebescheid nach § 26 erteilt wurde. (7) § 90a Abs. 2 ist bis zum 30. Juni 1993 in der bis zum 31. ...
§ 100a BVFG Übergangsregelung (vom 12.11.2015)
... aus Estland, Lettland oder Litauen, die vor dem 24. Mai 2007 einen Aufnahmebescheid nach § 26 erhalten haben, bestimmt sich weiter nach den §§ 4 und 5 in der vor dem 24. Mai 2007 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
Artikel 1 7. BVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... oder des § 4 auch dann Spätaussiedler, wenn ihnen kein Aufnahmebescheid nach § 26 erteilt wurde. Sind diese Personen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der ... unwirksam. (5) Personen, die vor dem 1. Januar 1993 einen Aufnahmebescheid nach § 26 erhalten haben, sind Spätaussiedler, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3, ... aus Estland, Lettland oder Litauen, die vor dem 24. Mai 2007 einen Aufnahmebescheid nach § 26 erhalten haben, bestimmt sich weiter nach den §§ 4 und 5 in der vor dem 24. Mai 2007 ...
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