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Zitierungen von § 21 BVFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
Artikel 1 7. BVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... und Personalausweisbehörde von der Entscheidung unterrichtet." 9. § 21 wird aufgehoben. 10. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
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