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Änderung Artikel 1 EuropolG vom 01.01.2010

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Artikel 1 EuropolG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2010 geltenden Fassung
Artikel 1 EuropolG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2504
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag


(Text neue Fassung)

Artikel 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung

1 Dem in Brüssel am 26. Juli 1995 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) und den Erklärungen zu Artikel 10 Abs. 1, zu Artikel 14 Abs. 1 und 3, Artikel 15 Abs. 2 und Artikel 19 Abs. 8, zu Artikel 40 Abs. 2 und zu Artikel 42 des Übereinkommens wird zugestimmt. 2 Das Übereinkommen und die in Satz 1 genannten Erklärungen werden nachstehend veröffentlicht.