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Änderung Artikel 3 EuropolG vom 01.01.2010

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Artikel 3 EuropolG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2010 geltenden Fassung
Artikel 3 EuropolG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2504
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 3 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

Artikel 3 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) 1 Artikel 1 tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2 Artikel 2 tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 45 Abs. 3 in Kraft tritt.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 45 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.



 
 

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