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Änderung Artikel 3 EuropolG vom 01.01.2010
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Artikel 3 EuropolG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2010 geltenden Fassung | Artikel 3 EuropolG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2010 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2504 |
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(Text alte Fassung) Artikel 3 Inkrafttreten | (Text neue Fassung)Artikel 3 (aufgehoben) |
(1) 1 Artikel 1 tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2 Artikel 2 tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 45 Abs. 3 in Kraft tritt. (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 45 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. |
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