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Zitierungen von § 5 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 HdlKlKartV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HdlKlKartV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 HdlKlKartV Gesetzliche Handelsklassen
... "Extra" und "I" mit den in den §§ 4 bis 6 aufgeführten Merkmalen eingeführt. (2) Speisekartoffeln dürfen ... dieser Verordnung verbracht werden. Sie müssen dabei den Anforderungen der §§ 4 bis 6 ...
§ 6 HdlKlKartV Toleranzen
... Partie oder Packung betragen. (2) Von den Größensortierungen (§ 5 ) sind Abweichungen bis höchstens 5 mm zulässig; der Anteil der abweichenden Knollen darf ...
§ 8 HdlKlKartV Kennzeichnung
... die Bezeichnung Drillinge bei einer Größensortierung gemäß § 5 Abs. 4. Verkehrsbezeichnung im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Siebente Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Kartoffeln
V. v. 15.07.1970 BGBl. I S. 1112; aufgehoben durch § 24 V. v. 15.11.2013 BGBl. I S. 3998
§ 2 7. MarktStrGDV
... 1985 (BGBl. I S. 542), und zwar nur insoweit, als sie den Anforderungen der §§ 4 bis 6 der genannten Verordnung entsprechen; 2. Kartoffeln zum Herstellen von ...
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