interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1161
Artikel 1 8. UrhGÄndG ... eingefügt: „Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers § 87f Presseverleger § 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts ... 7 eingefügt: „Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers § 87f Presseverleger (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ... Dauer und Schranken des Rechts (1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend. ...
Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... folgenden Angaben ersetzt: „Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers § 87f Begriffsbestimmungen § 87g Rechte des Presseverlegers § 87h ... 7 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers § 87f Begriffsbestimmungen (1) Presseveröffentlichung ist eine hauptsächlich aus ... Die Vorschriften dieses Gesetzes über den Schutz des Presseverlegers ( §§ 87f bis 87k und § 127b) finden keine Anwendung auf Presseveröffentlichungen, deren ...
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