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Synopse aller Änderungen des UrhG am 09.10.2013

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 9. Oktober 2013 durch Artikel 8 des UWGuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des UrhG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

UrhG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.10.2013 geltenden Fassung
UrhG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.10.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Teil 1 Urheberrecht
    Abschnitt 1 Allgemeines
       § 1 Allgemeines
    Abschnitt 2 Das Werk
       § 2 Geschützte Werke
       § 3 Bearbeitungen
       § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
       § 5 Amtliche Werke
       § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
    Abschnitt 3 Der Urheber
       § 7 Urheber
       § 8 Miturheber
       § 9 Urheber verbundener Werke
       § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
    Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts
       Unterabschnitt 1 Allgemeines
          § 11 Allgemeines
       Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht
          § 12 Veröffentlichungsrecht
          § 13 Anerkennung der Urheberschaft
          § 14 Entstellung des Werkes
       Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte
          § 15 Allgemeines
          § 16 Vervielfältigungsrecht
          § 17 Verbreitungsrecht
          § 18 Ausstellungsrecht
          § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
          § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
          § 20 Senderecht
          § 20a Europäische Satellitensendung
          § 20b Kabelweitersendung
          § 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
          § 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
          § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
          § 24 Freie Benutzung
       Unterabschnitt 4 Sonstige Rechte des Urhebers
          § 25 Zugang zu Werkstücken
          § 26 Folgerecht
          § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
    Abschnitt 5 Rechtsverkehr im Urheberrecht
       Unterabschnitt 1 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
          § 28 Vererbung des Urheberrechts
          § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
          § 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
       Unterabschnitt 2 Nutzungsrechte
          § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
          § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
          § 32 Angemessene Vergütung
          § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
          § 32b Zwingende Anwendung
          § 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
          § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
          § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
          § 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
          § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln
          § 36a Schlichtungsstelle
          § 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
          § 38 Beiträge zu Sammlungen
          § 39 Änderungen des Werkes
          § 40 Verträge über künftige Werke
          § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
          § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
          § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
          § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
          § 44 Veräußerung des Originals des Werkes
    Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts
       § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
       § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
       § 45a Behinderte Menschen
       § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
       § 47 Schulfunksendungen
       § 48 Öffentliche Reden
       § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
       § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
       § 51 Zitate
       § 52 Öffentliche Wiedergabe
       § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
       § 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
       § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
       § 53a Kopienversand auf Bestellung
       § 54 Vergütungspflicht
       § 54a Vergütungshöhe
       § 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
       § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
       § 54d Hinweispflicht
       § 54e Meldepflicht
       § 54f Auskunftspflicht
       § 54g Kontrollbesuch
       § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
       § 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
       § 55a Benutzung eines Datenbankwerkes
       § 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
       § 57 Unwesentliches Beiwerk
       § 58 Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
       § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
       § 60 Bildnisse
       § 61 (weggefallen)
       § 62 Änderungsverbot
       § 63 Quellenangabe
       § 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
    Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts
       § 64 Allgemeines
       § 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
       § 66 Anonyme und pseudonyme Werke
       § 67 Lieferungswerke
       § 68 (weggefallen)
       § 69 Berechnung der Fristen
    Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
       § 69a Gegenstand des Schutzes
       § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
       § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
       § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
       § 69e Dekompilierung
       § 69f Rechtsverletzungen
       § 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht
Teil 2 Verwandte Schutzrechte
    Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben
       § 70 Wissenschaftliche Ausgaben
       § 71 Nachgelassene Werke
    Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder
       § 72 Lichtbilder
    Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers
       § 73 Ausübender Künstler
       § 74 Anerkennung als ausübender Künstler
       § 75 Beeinträchtigungen der Darbietung
       § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte
       § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
       § 78 Öffentliche Wiedergabe
       § 79 Nutzungsrechte
       § 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
       § 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
       § 81 Schutz des Veranstalters
       § 82 Dauer der Verwertungsrechte
       § 83 Schranken der Verwertungsrechte
       § 84 (weggefallen)
    Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern
       § 85 Verwertungsrechte
       § 86 Anspruch auf Beteiligung
    Abschnitt 5 Schutz des Sendeunternehmens
       § 87 Sendeunternehmen
    Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers
       § 87a Begriffsbestimmungen
       § 87b Rechte des Datenbankherstellers
       § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
       § 87d Dauer der Rechte
       § 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
    Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers
       § 87f Presseverleger
       § 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
       § 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme
    Abschnitt 1 Filmwerke
       § 88 Recht zur Verfilmung
       § 89 Rechte am Filmwerk
       § 90 Einschränkung der Rechte
       § 91 (weggefallen)
       § 92 Ausübende Künstler
       § 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
       § 94 Schutz des Filmherstellers
    Abschnitt 2 Laufbilder
       § 95 Laufbilder
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
    Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen
       § 95a Schutz technischer Maßnahmen
       § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
       § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
       § 95d Kennzeichnungspflichten
       § 96 Verwertungsverbot
    Abschnitt 2 Rechtsverletzungen
       Unterabschnitt 1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
          § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
          § 97a Abmahnung
          § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
          § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
          § 100 Entschädigung
          § 101 Anspruch auf Auskunft
          § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
          § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
          § 102 Verjährung
          § 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
          § 103 Bekanntmachung des Urteils
          § 104 Rechtsweg
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

          § 104a Gerichtsstand
          § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
       Unterabschnitt 2 Straf- und Bußgeldvorschriften
          § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
          § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
          § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
          § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
          § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
          § 109 Strafantrag
          § 110 Einziehung
          § 111 Bekanntgabe der Verurteilung
          § 111a Bußgeldvorschriften
       Unterabschnitt 3 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
          § 111b Verfahren nach deutschem Recht
          § 111c Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
    Abschnitt 3 Zwangsvollstreckung
       Unterabschnitt 1 Allgemeines
          § 112 Allgemeines
       Unterabschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
          § 113 Urheberrecht
          § 114 Originale von Werken
       Unterabschnitt 3 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
          § 115 Urheberrecht
          § 116 Originale von Werken
          § 117 Testamentsvollstrecker
       Unterabschnitt 4 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
          § 118 Entsprechende Anwendung
       Unterabschnitt 5 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
          § 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
    Abschnitt 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
       Unterabschnitt 1 Urheberrecht
          § 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
          § 121 Ausländische Staatsangehörige
          § 122 Staatenlose
          § 123 Ausländische Flüchtlinge
       Unterabschnitt 2 Verwandte Schutzrechte
          § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
          § 125 Schutz des ausübenden Künstlers
          § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern
          § 127 Schutz des Sendeunternehmens
          § 127a Schutz des Datenbankherstellers
          § 128 Schutz des Filmherstellers
    Abschnitt 2 Übergangsbestimmungen
       § 129 Werke
       § 130 Übersetzungen
       § 131 Vertonte Sprachwerke
       § 132 Verträge
       § 133 (weggefallen)
       § 134 Urheber
       § 135 Inhaber verwandter Schutzrechte
       § 135a Berechnung der Schutzfrist
       § 136 Vervielfältigung und Verbreitung
       § 137 Übertragung von Rechten
       § 137a Lichtbildwerke
       § 137b Bestimmte Ausgaben
       § 137c Ausübende Künstler
       § 137d Computerprogramme
       § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
       § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
       § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
       § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
       § 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
       § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
       § 137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
       § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
       § 137m Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU
    Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
       § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke
       § 139 (Änderung der Strafprozessordnung)
       § 140 (Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen)
       § 141 (Aufgehobene Vorschriften)
       § 142 (weggefallen)
       § 143 Inkrafttreten
       Anlage (aufgehoben)

§ 97a Abmahnung


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.



(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

(2) 1 Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise

1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,

2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,

3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und

4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

2 Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.

(3) 1
Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. 2 Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1.000 Euro, wenn der Abgemahnte

1. eine natürliche Person ist,
die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und

2. nicht bereits wegen eines Anspruchs
des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.

3 Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. 4 Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.

(4) 1 Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. 2 Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.


vorherige Änderung nächste Änderung

§ 104a (neu)




§ 104a Gerichtsstand


vorherige Änderung

 


(1) 1 Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2 Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

(2) § 105 bleibt unberührt.