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Zitierungen von § 36c UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36c UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69a UrhG Gegenstand des Schutzes (vom 07.06.2021)
... in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. (5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht ...
§ 79 UrhG Nutzungsrechte (vom 01.03.2017)
... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden. (3) Unterlässt es der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten". e) Nach der Angabe zu § 36c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 36d Unterlassungsanspruch bei ... der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1" ersetzt. 12. Nach § 36c wird folgender § 36d eingefügt: „§ 36d Unterlassungsanspruch bei ... § 69a Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden." 28. § 69d ...

Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln". ... Gang des Verfahrens." 7. Nach § 36a werden die folgenden §§ 36b und 36c eingefügt: „§ 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen ... Wettbewerb anzuwenden. Für die Bekanntmachung des Urteils gilt § 103. § 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln  ... wird wie folgt gefasst: „(5) Die Vorschriften der §§ 32d, 32e, 36 bis 36c , 40a und 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung." 11. § 79 ... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a wird folgender ...