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Synopse aller Änderungen des UrhG am 05.12.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 5. Dezember 2018 durch Artikel 1 des UrhGÄndG 2018 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des UrhG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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UrhG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 05.12.2018 geltenden Fassung | UrhG n.F. (neue Fassung) in der am 05.12.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2014 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Urheberrecht Abschnitt 1 Allgemeines § 1 Allgemeines Abschnitt 2 Das Werk § 2 Geschützte Werke § 3 Bearbeitungen § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke § 5 Amtliche Werke § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke Abschnitt 3 Der Urheber § 7 Urheber § 8 Miturheber § 9 Urheber verbundener Werke § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts Unterabschnitt 1 Allgemeines § 11 Allgemeines Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht § 12 Veröffentlichungsrecht § 13 Anerkennung der Urheberschaft § 14 Entstellung des Werkes Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte § 15 Allgemeines § 16 Vervielfältigungsrecht § 17 Verbreitungsrecht § 18 Ausstellungsrecht § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung § 20 Senderecht § 20a Europäische Satellitensendung § 20b Kabelweitersendung § 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger § 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen § 24 Freie Benutzung Unterabschnitt 4 Sonstige Rechte des Urhebers § 25 Zugang zu Werkstücken § 26 Folgerecht § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen Abschnitt 5 Rechtsverkehr im Urheberrecht Unterabschnitt 1 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht § 28 Vererbung des Urheberrechts § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht § 30 Rechtsnachfolger des Urhebers Unterabschnitt 2 Nutzungsrechte § 31 Einräumung von Nutzungsrechten § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten § 32 Angemessene Vergütung § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers § 32b Zwingende Anwendung § 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten § 32d Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft § 32e Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in der Lizenzkette § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten § 34 Übertragung von Nutzungsrechten § 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln § 36a Schlichtungsstelle § 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten § 38 Beiträge zu Sammlungen § 39 Änderungen des Werkes § 40 Verträge über künftige Werke § 40a Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen § 44 Veräußerung des Originals des Werkes Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen Unterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte Nutzungen § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit § 45a Behinderte Menschen | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung |
§ 46 Sammlungen für den religiösen Gebrauch § 47 Schulfunksendungen § 48 Öffentliche Reden § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse § 51 Zitate § 52 Öffentliche Wiedergabe § 52a (aufgehoben) § 52b (aufgehoben) § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch § 53a (aufgehoben) Unterabschnitt 2 Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen § 54 Vergütungspflicht § 54a Vergütungshöhe § 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten § 54d Hinweispflicht § 54e Meldepflicht § 54f Auskunftspflicht § 54g Kontrollbesuch § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen Unterabschnitt 3 Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen § 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen § 55a Benutzung eines Datenbankwerkes § 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben § 57 Unwesentliches Beiwerk § 58 Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken § 59 Werke an öffentlichen Plätzen § 60 Bildnisse Unterabschnitt 4 Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen § 60a Unterricht und Lehre § 60b Unterrichts- und Lehrmedien § 60c Wissenschaftliche Forschung § 60d Text und Data Mining § 60e Bibliotheken § 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen § 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis § 60h Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen Unterabschnitt 5 Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke § 61 Verwaiste Werke § 61a Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten § 61b Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution § 61c Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Unterabschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen § 62 Änderungsverbot § 63 Quellenangabe § 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts § 64 Allgemeines § 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text § 66 Anonyme und pseudonyme Werke § 67 Lieferungswerke § 68 (weggefallen) § 69 Berechnung der Fristen Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme § 69a Gegenstand des Schutzes § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen § 69e Dekompilierung § 69f Rechtsverletzungen § 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht Teil 2 Verwandte Schutzrechte Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben § 70 Wissenschaftliche Ausgaben § 71 Nachgelassene Werke Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder § 72 Lichtbilder Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers § 73 Ausübender Künstler § 74 Anerkennung als ausübender Künstler § 75 Beeinträchtigungen der Darbietung § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung § 78 Öffentliche Wiedergabe § 79 Nutzungsrechte § 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers § 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten § 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler § 81 Schutz des Veranstalters § 82 Dauer der Verwertungsrechte § 83 Schranken der Verwertungsrechte § 84 (weggefallen) Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern § 85 Verwertungsrechte § 86 Anspruch auf Beteiligung Abschnitt 5 Schutz des Sendeunternehmens § 87 Sendeunternehmen Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers § 87a Begriffsbestimmungen § 87b Rechte des Datenbankherstellers § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers § 87d Dauer der Rechte § 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers § 87f Presseverleger § 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts § 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme Abschnitt 1 Filmwerke § 88 Recht zur Verfilmung § 89 Rechte am Filmwerk § 90 Einschränkung der Rechte § 91 (weggefallen) § 92 Ausübende Künstler § 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung § 94 Schutz des Filmherstellers Abschnitt 2 Laufbilder § 95 Laufbilder Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen § 95a Schutz technischer Maßnahmen § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen § 95d Kennzeichnungspflichten § 96 Verwertungsverbot Abschnitt 2 Rechtsverletzungen Unterabschnitt 1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz § 97a Abmahnung § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens § 100 Entschädigung § 101 Anspruch auf Auskunft § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen § 102 Verjährung § 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften § 103 Bekanntmachung des Urteils § 104 Rechtsweg § 104a Gerichtsstand § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen Unterabschnitt 2 Straf- und Bußgeldvorschriften § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen § 109 Strafantrag § 110 Einziehung § 111 Bekanntgabe der Verurteilung § 111a Bußgeldvorschriften Unterabschnitt 3 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde § 111b Verfahren nach deutschem Recht § 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 Abschnitt 3 Zwangsvollstreckung Unterabschnitt 1 Allgemeines § 112 Allgemeines Unterabschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber § 113 Urheberrecht § 114 Originale von Werken Unterabschnitt 3 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers § 115 Urheberrecht § 116 Originale von Werken § 117 Testamentsvollstrecker Unterabschnitt 4 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner § 118 Entsprechende Anwendung Unterabschnitt 5 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen § 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen Abschnitt 1 Anwendungsbereich des Gesetzes Unterabschnitt 1 Urheberrecht § 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten § 121 Ausländische Staatsangehörige § 122 Staatenlose § 123 Ausländische Flüchtlinge Unterabschnitt 2 Verwandte Schutzrechte § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder § 125 Schutz des ausübenden Künstlers § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern § 127 Schutz des Sendeunternehmens § 127a Schutz des Datenbankherstellers § 128 Schutz des Filmherstellers Abschnitt 2 Übergangsbestimmungen § 129 Werke § 130 Übersetzungen § 131 Vertonte Sprachwerke § 132 Verträge § 133 (weggefallen) § 134 Urheber § 135 Inhaber verwandter Schutzrechte § 135a Berechnung der Schutzfrist § 136 Vervielfältigung und Verbreitung § 137 Übertragung von Rechten § 137a Lichtbildwerke § 137b Bestimmte Ausgaben § 137c Ausübende Künstler § 137d Computerprogramme § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG § 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG § 137k (aufgehoben) § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten § 137m Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU § 137n Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU § 137o Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke § 138a Datenschutz § 139 (Änderung der Strafprozessordnung) § 140 (Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen) § 141 (Aufgehobene Vorschriften) § 142 Evaluierung, Befristung § 143 Inkrafttreten Anlage (zu § 61a) Quellen einer sorgfältigen Suche | |
§ 45c (neu) | § 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung |
... (5) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Bezug auf befugte Stellen Folgendes zu regeln: 1. deren Pflichten im Zusammenhang mit den Nutzungen nach den Absätzen 1 und 2, 2. deren Pflicht zur Anzeige als befugte Stelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, 3. die Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einhaltung der Pflichten nach Nummer 1 nach Maßgabe des § 85 Absatz 1 und 3 sowie des § 89 des Verwertungsgesellschaftengesetzes. |
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