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Zitierungen von § 32a UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32a UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32b UrhG Zwingende Anwendung (vom 07.06.2021)
... §§ 32, 32a , 32d bis 32f und 38 Absatz 4 finden zwingend Anwendung 1. wenn auf den Nutzungsvertrag ...
§ 32d UrhG Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners (vom 07.06.2021)
... klare Anhaltspunkte dafür dar, dass er die Auskunft für eine Vertragsanpassung ( § 32a Absatz 1 und 2 ) benötigt; nachrangig ist ein Beitrag insbesondere dann, wenn er den Gesamteindruck eines ...
§ 32e UrhG Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette (vom 07.06.2021)
... sich die unverhältnismäßig niedrige Vergütung des Urhebers gemäß § 32a Absatz 2 ergibt. Ansprüche nach Satz 1 kann der Urheber nur geltend machen, ...
§ 32f UrhG Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung (vom 07.06.2021)
... insbesondere bei Streitigkeiten über Rechte und Ansprüche nach den §§ 32 bis 32e eine Mediation oder ein anderes freiwilliges Verfahren der außergerichtlichen ...
§ 32g UrhG Vertretung durch Vereinigungen (vom 07.06.2021)
... können sich bei Streitigkeiten über Rechte und Ansprüche nach den §§ 32 bis 32f nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der ...
§ 36 UrhG Gemeinsame Vergütungsregeln (vom 07.06.2021)
... Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung ...
§ 69a UrhG Gegenstand des Schutzes (vom 07.06.2021)
... soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. (5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht ...
§ 79 UrhG Nutzungsrechte (vom 01.03.2017)
... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden. (3) ...
§ 132 UrhG Verträge (vom 07.06.2021)
... 133 Absatz 2 bis 4 in der am 28. März 2002 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 32a findet auf Sachverhalte Anwendung, die nach dem 28. März 2002 entstanden sind. Auf ...
§ 133 UrhG Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790 (vom 07.06.2021)
... weiter anzuwenden. (2) Die Vorschriften über die weitere Beteiligung des Urhebers ( § 32a ) und über das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (§ 41) sind in der am 7. Juni ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Anlage 2. InfoGesellUrhRG (zu Artikel 1 Nr. 1)
... unbekannte Nutzungsarten § 32 Angemessene Vergütung § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers § 32b Zwingende Anwendung § 32c ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... und durch die Besonderheiten der Branche gerechtfertigt sein." 7. § 32a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... wird die Angabe „§§ 32 und 32a" durch die Wörter „§§ 32, 32a , 32d bis 32f und 38 Absatz 4" ersetzt. 9. Die §§ 32d und 32e werden ... klare Anhaltspunkte dafür dar, dass er die Auskunft für eine Vertragsanpassung ( § 32a Absatz 1 und 2 ) benötigt; nachrangig ist ein Beitrag insbesondere dann, wenn er den Gesamteindruck eines ... sich die unverhältnismäßig niedrige Vergütung des Urhebers gemäß § 32a Absatz 2 ergibt. Ansprüche nach Satz 1 kann der Urheber nur geltend machen, soweit sein ... insbesondere bei Streitigkeiten über Rechte und Ansprüche nach den §§ 32 bis 32e eine Mediation oder ein anderes freiwilliges Verfahren der außergerichtlichen ... 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 32" durch die Wörter „den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung ... 27. § 69a Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden." 28. ... anzuwenden. (2) Die Vorschriften über die weitere Beteiligung des Urhebers ( § 32a ) und über das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung (§ 41) sind in der am 7. Juni ...

Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... die Angabe „und 2" durch die Angabe „bis 2a" ersetzt. 3. § 32a Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „§ 32 Absatz 2a ist ... oder Vorteilen sich das auffällige Missverhältnis gemäß § 32a Absatz 2 ergibt. (2) Für die Geltendmachung der Ansprüche nach Absatz 1 ... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a ...

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Artikel 1 2. InfoGesellUrhRG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... den Absätzen 1 bis 3 kann im Voraus nicht verzichtet werden." 5. Dem § 32a Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Der Urheber kann aber unentgeltlich ... 17. § 79 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 31, 32 bis 32b, 33 bis 42 und 43 sind entsprechend anzuwenden." 17a. In § 81 Satz 2 ...