interne Verweise§ 79 UrhG Nutzungsrechte (vom 01.03.2017) ... 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41 , 42 und 43 entsprechend anzuwenden. (3) Unterlässt es der ...
§ 90 UrhG Einschränkung der Rechte (vom 01.03.2017) ... Nutzungsrechte (§ 35) und 3. über die Rückrufsrechte (§§ 41 und 42). Satz 1 findet bis zum Beginn der Dreharbeiten für das Recht zur ... Ausschluss der Ausübung des Rückrufsrechts wegen Nichtausübung (§ 41 ) bis zum Beginn der Dreharbeiten kann mit dem Urheber im Voraus für eine Dauer von bis zu ...
§ 132 UrhG Verträge (vom 01.01.2025) ... 43 gilt für ausübende Künstler entsprechend. Die §§ 40 und 41 gelten für solche Verträge mit der Maßgabe, daß die in § 40 Absatz 1 ... solche Verträge mit der Maßgabe, daß die in § 40 Absatz 1 Satz 3 und § 41 Absatz 2 genannten Fristen frühestens mit dem 1. Januar 1966 beginnen. (2) Vor dem 1. ...
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... Tarifvertrag beruht. (4) § 36b Absatz 2 ist anzuwenden." 13. § 41 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden." 28. § 69d wird wie folgt ... des Urhebers (§ 32a) und über das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung ( § 41 ) sind in der am 7. Juni 2021 geltenden Fassung ab diesem Zeitpunkt auch auf zuvor geschlossene ...
Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... Vergütungsregel (§ 36) oder einem Tarifvertrag beruht." 9. § 41 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Von den Absätzen 1 bis 3 kann zum ... 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41 , 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a wird folgender § 79b ... Nutzungsrechte (§ 35) und 3. über die Rückrufsrechte (§§ 41 und 42). Satz 1 findet bis zum Beginn der Dreharbeiten für das Recht zur ... Ein Ausschluss der Ausübung des Rückrufsrechts wegen Nichtausübung (§ 41 ) bis zum Beginn der Dreharbeiten kann mit dem Urheber im Voraus für eine Dauer von bis zu ... dieses Gesetzes in der bis zum 1. März 2017 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 41 (Rückrufsrecht wegen Nichtausübung) in der am 1. März 2017 geltenden Fassung findet ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 28 BEG IV Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... 5. In § 132 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „§ 40 Abs. 1 Satz 2 und § 41 Abs." durch die Wörter „§ 40 Absatz 1 Satz 3 und § 41 Absatz" ... Abs. 1 Satz 2 und § 41 Abs." durch die Wörter „§ 40 Absatz 1 Satz 3 und § 41 Absatz" ...
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
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