Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis". j) Die Angabe zu § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 Vervielfältigungen gemeinfreier ... j) Die Angabe zu § 68 wird wie folgt gefasst: „ § 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke". k) Der Angabe zu § ... den Vergütungsanspruch nach § 27 Absatz 2 entsprechend anzuwenden." 26. § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 Vervielfältigungen gemeinfreier ... entsprechend anzuwenden." 26. § 68 wird wie folgt gefasst: „ § 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke Vervielfältigungen ...
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