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Zitierungen von § 8 BPolBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BPolBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPolBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 6 DNeuG Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
... § 147 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes gilt entsprechend." 3. In § 8 Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 26 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes" durch die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
G. v. 08.05.1967 BGBl. I S. 518; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel VII BPolBGÄndG Übergangsvorschriften
... des Artikels I eine Dienstzeit von weniger als achtzehn Monaten abgeleistet haben, gilt § 8 Abs. 3 des Bundespolizeibeamtengesetzes mit der Maßgabe, daß die in Satz 1 bezeichnete ... nach dem Inkrafttreten des Artikels I wegen Ablaufs der Dienstzeit nach § 8 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes oder wegen Polizeidienstunfähigkeit infolge einer ... der Dienstzeit, die sich daraus ergibt, daß das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes jeweils erst mit dem Ablauf eines Kalendermonats endet. ... endet. Satz 1 gilt nicht für Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf, deren Dienstzeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes) nach dem Inkrafttreten des Artikels I gekürzt ...
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