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Zitierungen von § 9 BPolBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BPolBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPolBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
G. v. 08.05.1967 BGBl. I S. 518; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel VII BPolBGÄndG Übergangsvorschriften
... des Artikels I eine Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten abgeleistet haben, gilt § 9 Abs. 4 Satz 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes nicht. (3) Berufsförderung und ...
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