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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2015 aufgehoben
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Anlage 7 - Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)

V. v. 31.07.1995 BGBl. I S. 1011; aufgehoben durch § 11 Abs. 2 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1950; 2015 BGBl. I S. 1006
Geltung ab 09.11.1995; FNA: 210-4-3 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 7 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Anlage 7 2. BMeldDÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2012Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
vom 27.10.2011 BGBl. I S. 2209

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 2. BMeldDÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 2. BMeldDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMeldDÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 27.10.2011 BGBl. I S. 2209; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609
Artikel 1 4. BMeldDÜVIIÄndV (vom 28.04.2012)
... 2 wird aufgehoben. 8. (aufgehoben) 9. Die Anlagen 7 , 8, 9 und 11b werden aufgehoben.  ...