Änderung § 12 2. BMeldDÜV vom 01.07.2011

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 10 WehrRÄndG 2011 am 1. Juli 2011 und Änderungshistorie der 2. BMeldDÜV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 12 2. BMeldDÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2011 geltenden Fassung
§ 12 2. BMeldDÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 12 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Meldedaten-Übermittlungsverordnung des Bundes vom 25. Juni 1984 (BGBl. I S. 810), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Juli 1994 (BGBl. I S. 1497), außer Kraft.



Für Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung nach § 2a sind bis zum 31. Oktober 2012 die vom Bundesministerium der Verteidigung vorgegebene Satzbeschreibung und die unter Beachtung der §§ 7 bis 11 vorgegebenen Übermittlungswege sowie das bei den Meldebehörden vorliegende Dateiformat zu nutzen. § 1 Absatz 3 gilt entsprechend. Das Bundesministerium der Verteidigung veröffentlicht das Verfahren, die zu verwendende Satzbeschreibung und die zu verwendenden Übermittlungswege drei Monate vor Beginn des Übermittlungszeitraums im Bundesanzeiger.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed