... „das Bundesamt für Wehrverwaltung, an" eingefügt. 4. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Übergangsvorschrift aus Anlass des ... an" eingefügt. 4. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 Für ...