Die Bundesagentur für Arbeit wird beauftragt, an der beruflichen Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern auf Anforderung des Trägers eines Aus- und Fortbildungsprogramms mitzuwirken
- 1.
- bei der Auswahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsprogrammen,
- 2.
- bei der Aufstellung und Anpassung der individuellen Aus- und Fortbildungspläne mit dem Ziel einer angemessenen betrieblichen Aus- und Fortbildung,
- 3.
- bei der Vermittlung angemessener Fortbildungspraktika,
- 4.
- bei der Erbringung von zur Aus- und Fortbildung erforderlichen Geldleistungen.