§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte
An den Auslandsvertretungen werden deutsche und nichtdeutsche nichtentsandte Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesamtauftrag des Auswärtigen Dienstes.
interne Verweise§ 11 GAD Rechtsverhältnisse (vom 12.02.2009) ... beschäftigten nichtentsandten Angestellten und Arbeiter richten sich nach den §§ 31 bis 33. (4) Die Honorarkonsuln vertreten die Interessen der Bundesrepublik Deutschland ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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