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§ 5 - Gentechnikgesetz (GenTG)

neugefasst durch B. v. 16.12.1993 BGBl. I S. 2066; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 7 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Geltung ab 01.07.1990; FNA: 2121-60-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 5 Aufgaben der Kommission



1Die Kommission prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften dieses Gesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Fragen zur Gentechnik. 2Bei ihren Empfehlungen soll die Kommission auch den Stand der internationalen Entwicklung auf dem Gebiet der gentechnischen Sicherheit angemessen berücksichtigen. 3Die Kommission veröffentlicht allgemeine Stellungnahmen zu häufig durchgeführten gentechnischen Arbeiten mit den jeweils zugrunde liegenden Kriterien der Vergleichbarkeit im Bundesanzeiger. 4Soweit die allgemeinen Stellungnahmen Fragen des Arbeitsschutzes zum Gegenstand haben, ist zuvor der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe nach § 19 der Biostoffverordnung anzuhören.





 

Frühere Fassungen von § 5 GenTG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 21 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 05.04.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
vom 01.04.2008 BGBl. I S. 499
aktuellvor 05.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 GenTG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GenTG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenTG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 GenTG Übergangsregelung (vom 05.04.2008)
... 2006 ohne Anhörung der Kommission nach § 4 oder eines Ausschusses nach den §§ 5 und 5a einmal geändert ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
Artikel 1 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
§ 2 GenTSV Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
... Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen sind nach Maßgabe der §§ 4 bis 12 den in § 7 Absatz 1 des Gentechnikgesetzes genannten Sicherheitsstufen zuzuordnen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes
G. v. 17.03.2006 BGBl. I S. 534
Artikel 1 3. GenTGÄndG
... (8) Bis zur Bildung der Kommission nach § 4 und der Ausschüsse nach den §§ 5 und 5a werden deren jeweiligen Aufgaben von einem besonderen Ausschuss wahrgenommen, der  ... 2006 ohne Anhörung der Kommission nach § 4 oder eines Ausschusses nach den §§ 5 und 5a einmal geändert ...

Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
G. v. 01.04.2008 BGBl. I S. 499, 919
Artikel 1 GenTGuaÄndG Änderung des Gentechnikgesetzes
... Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 5 und 5a werden wie folgt gefasst: „§ 5 Aufgaben der Kommission  ... a) Die Angaben zu den §§ 5 und 5a werden wie folgt gefasst: „§ 5 Aufgaben der Kommission § 5a (weggefallen)". b) Die Angabe zu ... „Ausschüsse" durch das Wort „Kommission" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Aufgaben der Kommission Die ... ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Aufgaben der Kommission Die Kommission prüft und bewertet sicherheitsrelevante ... 7. In § 6 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „Ausschüsse nach § 5 und § 5a" durch das Wort „Kommission" ersetzt. 8. In § 7 Abs. ... 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „des Ausschusses nach § 5 " durch die Wörter „der Kommission" ersetzt. 9. § 8 wird wie ... b) In Absatz 5 Satz 2 und 4 werden die Wörter „dem Ausschuss nach § 5 " und die Wörter „des Ausschusses nach § 5" jeweils durch die Wörter ... „dem Ausschuss nach § 5" und die Wörter „des Ausschusses nach § 5 " jeweils durch die Wörter „der Kommission" ersetzt. c) In Absatz 6 ... c) In Absatz 6 Satz 2 und 3 werden die Wörter „dem Ausschuss nach § 5 " und die Wörter „des Ausschusses nach § 5" jeweils durch die Wörter ... „dem Ausschuss nach § 5" und die Wörter „des Ausschusses nach § 5 " jeweils durch die Wörter „der Kommission" ersetzt. d) Absatz 7 ... geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „des Ausschusses nach § 5 " durch die Wörter „der Kommission" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie ... ab." cc) In Satz 4 werden die Wörter „des Ausschusses nach § 5 " durch die Wörter „der Kommission" ersetzt. 12. In § 11 Abs. 1 ... geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „des Ausschusses nach § 5 " durch die Wörter „der Kommission" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie ... Abs. 1 werden die Wörter „nach Stellungnahme der Ausschüsse nach den §§ 5 und 5a und" gestrichen. 29. In § 29 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter ... 29. In § 29 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „des Ausschusses nach § 5 " durch die Wörter „der Kommission" ersetzt. 30. § 30 wird wie ... a) In Absatz 1 werden die Wörter „Ausschüsse nach den §§ 5 und 5a" durch das Wort „Kommission" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Ausschüsse nach den §§ 5 und 5a" durch das Wort „Kommission" ersetzt. bb) In Nummer 11 wird das ... c) In Absatz 5 werden die Wörter „Ausschüsse nach den §§ 5 und 5a" durch das Wort „Kommission" ersetzt. 31. In § 31 wird die ... im einleitenden Satzteil die Wörter „und der Ausschüsse nach den §§ 5 und 5a" gestrichen.  ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 21 2. DSAnpUG-EU Änderung des Gentechnikgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 2421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Satz 4 wird die Angabe „§ 17" durch die Angabe „§ 19" ersetzt.  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
neugefasst durch B. v. 14.03.1995 BGBl. I S. 297; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
§ 2 GenTSV Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
... Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen sind nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 den in § 7 Abs. 1 Gentechnikgesetz genannten Sicherheitsstufen zuzuordnen.  ...