Eingangsformel - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen (PrZBrGleichstV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.1980 BGBl. I S. 1065; zuletzt geändert durch V. v. 02.12.1986 BGBl. I S. 2111
Geltung ab 30.07.1980; FNA: 806-21-11-4 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Auf Grund des § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der durch Artikel 53 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung des § 28 des Gesetzes vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2658), wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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