§ 25a Haftung bei Störungen der Netznutzung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 28 StromNZV Standardangebote ... zur Vereinheitlichung der Vertragspflichten aus den in den §§ 23 bis 26 genannten Verträgen treffen. Die Regulierungsbehörde kann Betreiber von ... Frist einen Vorschlag für ein Standardangebot für Verträge nach den §§ 23 bis 26 vorzulegen. Sie kann in dieser Aufforderung Vorgaben für die Ausgestaltung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Artikel 3 NAVuNDAV Änderung anderer Rechtsverordnungen ... eingefügt. b) Nach der Angabe zu § 25 wird die Angabe „§ 25a Haftung bei Störung der Netznutzung" eingefügt. 2. Dem § 14 Abs. 3 ... angemessen zu berücksichtigen." 5. Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt: „§ 25a Haftung bei Störungen der Netznutzung ... 5. Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt: „§ 25a Haftung bei Störungen der Netznutzung § 18 der ...
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