Änderung § 3 StromNZV vom 27.07.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 WaStNUG am 27. Juli 2021 und Änderungshistorie der StromNZV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 StromNZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.07.2021 geltenden Fassung
§ 3 StromNZV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Grundlagen des Netzzugangs


(Text alte Fassung)

(1) 1 Netznutzungsvertrag oder Lieferantenrahmenvertrag vermitteln den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz. 2 Der Anspruch auf Netznutzung wird begrenzt durch die jeweiligen Kapazitäten der Elektrizitätsversorgungsnetze. 3 Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen werden durch Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge nicht gehindert, Änderungen an der Ausgestaltung ihrer Netze vorzunehmen. 4 Die §§ 14 und 17 bleiben unberührt.

(2) Die Netznutzung durch die Letztverbraucher und Lieferanten setzt voraus, dass der Bilanzkreis in ein nach § 26 vertraglich begründetes Bilanzkreissystem einbezogen ist.


(Text neue Fassung)

1 Der Anspruch auf Netznutzung wird begrenzt durch die jeweiligen Kapazitäten der Elektrizitätsversorgungsnetze. 2 Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen werden durch Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge nicht gehindert, Änderungen an der Ausgestaltung ihrer Netze vorzunehmen. 3 Die §§ 14 und 17 bleiben unberührt.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed