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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2021 aufgehoben
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Anhang VI - Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
neugefasst durch B. v. 14.03.1995 BGBl. I S. 297; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anhang VI (zu § 12) Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
- 1.
- Der Betreiber hat für Beschäftigte, die gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen durchführen, angemessene arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen sicherzustellen. Diese umfassen die in den §§ 8 und 12 Abs. 2a der Biostoffverordnung sowie die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge genannten Regelungen und Maßnahmen.
- 2.
- Die Nummer 1 findet auch Anwendung auf Arbeiten nach § 12 Abs. 5 Satz 5.
- 3.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin ermittelten Regeln und Erkenntnisse im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt geben.
Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge V. v. 18. Dezember 2008 BGBl. I S. 2768 m.W.v. 24. Dezember 2008
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Frühere Fassungen von Anhang VI GenTSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.12.2008 | Artikel 4 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008 BGBl. I S. 2768 |
aktuell vorher | 09.03.2007 | Artikel 3 Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen vom 06.03.2007 BGBl. I S. 261 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 355 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang VI GenTSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang VI GenTSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenTSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 GenTSV Arbeitssicherheitsmaßnahmen (vom 24.12.2008)
... (8) Bei gentechnischen Arbeiten sind zum Schutz der Beschäftigten ferner die in Anhang VI enthaltenen Maßnahmen zu ...
§ 20 GenTSV Ordnungswidrigkeiten
... nicht rechtzeitig unterweist, 4. entgegen § 12 Abs. 8 in Verbindung mit Anhang VI Kapitel F oder G eine dort genannte Maßnahme nicht beachtet, 5. entgegen § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 355 9. ZustAnpV Gentechnik-Sicherheitsverordnung
... und Verbraucherschutz" ersetzt. 2. In § 8 Abs. 2 Satz 2 und im Anhang VI in Nummer 3 werden jeweils die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter ...
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2768
Artikel 4 ArbMedVVEV Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anhang VI wie folgt gefasst: „Anhang VI Arbeitsmedizinische ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anhang VI wie folgt gefasst: „Anhang VI Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen". 2. In § 12 Abs. 5 Satz ... arbeitsmedizinischen Vorsorge genannten Maßnahmen" ersetzt. 3. Der Anhang VI wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261
Artikel 3 LärmVibrationsArbSchVEinfV Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
... Anhang VI der Gentechnik-Sicherheitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1995 ... 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anhang VI (zu § 12) Arbeitsmedizinische Vorsorge 1. Der Betreiber hat für ...
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