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§ 1 - Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung (MilchUmstPrV k.a.Abk.)

§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und für die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchUmstPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchUmstPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MilchUmstPrV Antrag
... bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle einzureichen. Über die in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Angaben hinaus muß der Antrag die Angabe der ...
§ 3 MilchUmstPrV Kennzeichnung
... sie für jedes der in Absatz 1 bezeichneten Tiere eine Kennkarte nach dem in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Muster in dreifacher Ausfertigung aus. Die Kennkarte ...
§ 4 MilchUmstPrV Fälle höherer Gewalt
... ein Fall höherer Gewalt der in den in § 1 genannten Rechtsakten bezeichneten Art vor, so werden unter den dort genannten Voraussetzungen bei ...