Tools:
Update via:
§ 1 - Nord-Ostsee-Kanal-Tierseuchenschutzverordnung (NOKTierSeuchSchV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.07.1983 BGBl. I S. 1015; zuletzt geändert durch Artikel 15 V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388
Geltung ab 24.09.1973; FNA: 7831-1-43-12 Tierseuchenbekämpfung
|
Geltung ab 24.09.1973; FNA: 7831-1-43-12 Tierseuchenbekämpfung
|
§ 1
(1) Diese Verordnung gilt für die Durchfahrt von Seeschiffen mit
- 1.
- lebenden und toten Tieren,
- 2.
- Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Tieren und
- 3.
- Rauhfutter und Stroh sowie sonstigen Gegenständen, die Träger von Ansteckungsstoff sein können,
(2) Der Bereich des Kanals im Sinne dieser Verordnung erstreckt sich von der Verbindungslinie zwischen den Molenköpfen in Brunsbüttel bis zu der Verbindungslinie zwischen den Einfahrtsfeuern in Kiel-Holtenau unter Einschluß des Gieselaukanals, Schirnauer Sees, Borgstedter Sees, Audorfer Sees, Obereidersees mit Enge, Achterwehrer Schiffahrtskanals und Flemhuder Sees.
Text in der Fassung des Artikels 15 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen V. v. 17. April 2014 BGBl. I S. 388, 576 m.W.v. 1. Mai 2014
Anzeige
Frühere Fassungen von § 1 Nord-Ostsee-Kanal-Tierseuchenschutzverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 15 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 17.04.2014 BGBl. I S. 388 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Nord-Ostsee-Kanal-Tierseuchenschutzverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 NOKTierSeuchSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NOKTierSeuchSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 15 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Nord-Ostsee-Kanal-Tierseuchenschutzverordnung
... (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 7 Abs. 1 oder 2 des Tierseuchengesetzes" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4962/a69066.htm