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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.12.2008 aufgehoben

§ 1 - Wohngeldüberleitungs-Verlängerungsverordnung (WoGültVerlV)

§ 1 Geltungsdauer der Wohngeld-Sonderregelungen in den neuen Ländern



Die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2, 3 Satz 1 und Nr. 6 des Wohngeldgesetzes bestimmte Geltungsdauer der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet anzuwendenden Sonderregelungen wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2000 verlängert.