Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.12.2008 aufgehoben

Verordnung zur Verlängerung der Wohngeldüberleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (Wohngeldüberleitungs-Verlängerungsverordnung - WoGültVerlV)

V. v. 27.07.1998 BGBl. I S. 1911; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2486
Geltung ab 30.07.1998; FNA: 8601-1-2 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Eingangsformel
§ 1 Geltungsdauer der Wohngeld-Sonderregelungen in den neuen Ländern
§ 2 Inkrafttreten
Schlußformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 42 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1993 (BGBl. I S. 183), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1860) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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§ 1 Geltungsdauer der Wohngeld-Sonderregelungen in den neuen Ländern



Die in § 42 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2, 3 Satz 1 und Nr. 6 des Wohngeldgesetzes bestimmte Geltungsdauer der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet anzuwendenden Sonderregelungen wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2000 verlängert.

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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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