Tools:
Update via:
§ 11a - Ausfuhrerstattungsverordnung (AusfErstV k.a.Abk.)
V. v. 24.05.1996 BGBl. I S. 766; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.02.2020 BGBl. I S. 198
Geltung ab 14.06.1996; FNA: 7847-11-4-79 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
Geltung ab 14.06.1996; FNA: 7847-11-4-79 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
§ 11a Zolllagerverfahren bei der Sondererstattung Rindfleisch
Für erstattungsfähige Waren, die im Geltungsbereich dieser Verordnung vor ihrer Ausfuhr in das Zolllagerverfahren nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 1741/2006 überführt werden sollen, ist bei der zuständigen Zollstelle eine Einlagerungserklärung abzugeben. Dazu ist der Vordruck Zahlungserklärung" im Sinne des Artikels 530 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 nach dem in der VSF vorgeschriebenen Muster zu verwenden. Im Feld B ist Zahlungserklärung für die Erstattungs-Lagerung/-Veredelung" zu streichen und im gleichen Feld oder im Feld 44 durch den Hinweis Einlagerungserklärung gemäß Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1741/2006" zu ersetzen. Für das Beifügen von Unterlagen und die Gestellung der angemeldeten Grunderzeugnisse gilt § 3 Abs. 2 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung V. v. 7. November 2007 BGBl. I S. 2567 m.W.v. 16. November 2007
Frühere Fassungen von § 11a Ausfuhrerstattungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 16.11.2007 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung vom 07.11.2007 BGBl. I S. 2567 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11a Ausfuhrerstattungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a AusfErstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AusfErstV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
V. v. 07.11.2007 BGBl. I S. 2567
Artikel 1 3. AusfErstVÄndV
... Die §§ 7 bis 11 werden aufgehoben. 4. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: § 11a Zolllagerverfahren bei der Sondererstattung ... 4. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: § 11a Zolllagerverfahren bei der Sondererstattung Rindfleisch Für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4991/a152343.htm