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Zitierungen von § 16 Ausfuhrerstattungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 AusfErstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AusfErstV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 AusfErstV Zuständigkeit (vom 01.06.2019)
... nach § 14 sowie 2. die Gewährung der Ausfuhrerstattung nach § 16 ist das Hauptzollamt ...
§ 19 AusfErstV Anwendungsvorschrift (vom 01.06.2019)
... 2019 ist diese Verordnung nur noch auf Anträge zur Gewährung der Ausfuhrerstattung nach § 16 anzuwenden, die bis einschließlich 31. Mai 2019 gestellt worden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
V. v. 11.02.2020 BGBl. I S. 198
Artikel 1 4. AusfErstVÄndV Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
... 1. In § 2 Satz 3, § 15 Absatz 2 Satz 2 und 4 und Absatz 3 Satz 1, § 16 Absatz 1 Satz 1 , § 17 Nummer 2 und § 18 werden jeweils die Wörter „Hauptzollamt ... 2019 ist diese Verordnung nur noch auf Anträge zur Gewährung der Ausfuhrerstattung nach § 16 anzuwenden, die bis einschließlich 31. Mai 2019 gestellt worden sind. § 20 ...
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