§ 13 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 16 BSAVfV Übergangsregelung (vom 01.01.2020) ... bei denen die Gebührenschuld nach § 13 Absatz 1 Satz 2 vor dem 1. Januar 2020 entstanden ist, sind nach den bis zum 31. Dezember 2019 geltenden ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV ... Prüfungsgebühren, bei denen die Gebührenschuld nach § 13 Absatz 1 Satz 2 bis zum 1. Januar 2010 entstanden ist, sind nach den bis zum 8. Oktober 2009 ... Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3, §§ 12 bis 14) Gebührenverzeichnis Vorbemerkungen Die im ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV ... Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für Erhaltungssorten ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 17.04.2007 BGBl. I S. 578
Artikel 1 6. BSAVfVÄndV ... festgelegten Anwendungstages an." 4. In § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 wird jeweils die Angabe „Anlage" durch die Angabe ...
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV ... nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis (Anlagen 2 und 3)." 2. Dem § 13 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Für die Zulassung von ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
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