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Anlage 2 - Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)
neugefasst durch B. v. 28.09.2004 BGBl. I S. 2552; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Geltung ab 08.01.1986; FNA: 7822-7-2 Sortenschutz, Saatgut
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Geltung ab 08.01.1986; FNA: 7822-7-2 Sortenschutz, Saatgut
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Anlage 2 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182 m.W.v. 1. Oktober 2021
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Frühere Fassungen von Anlage 2 BSAVfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 BSAVfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BSAVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSAVfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV
... Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung (Gebührennummern 231 und 232.2 der Anlage 2 ) zu entrichten hat, wird daneben für die Eintragung des ersten Klons für diesen ... Klons für diesen Antragsteller keine Gebühr nach Gebührennummer 202.13.1 der Anlage 2 erhoben." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 ... 8. Oktober 2009 geltenden Vorschriften dieser Verordnung zu erheben." 3. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3, §§ 12 bis 14) ... zu erheben." 3. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3, §§ 12 bis 14) Gebührenverzeichnis ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Artikel 1 11. BSAVfVÄndV Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vorschriften dieser Verordnung zu erheben." 2. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu den §§ 12 bis 14) ... Verordnung zu erheben." 2. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu den §§ 12 bis 14) Gebührenverzeichnis Vorbemerkungen ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV
... (BGBl. I S. 3232) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Anlage 2 Nummer 1 Artengruppe 1 Unterartengruppe 1.2 werden nach dem Wort „Sommerweichweizen" ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 17.04.2007 BGBl. I S. 578
Artikel 1 6. BSAVfVÄndV
... b) In Absatz 3 Nr. 1 wird die Angabe Anlage" durch die Angabe Anlage 2 " ersetzt. 3. Dem § 6 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt: ... 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 wird jeweils die Angabe Anlage" durch die Angabe Anlage 2 " ersetzt. 5. Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt: ... - Beispiel 6: Anlage.zip." 7. Die bisherige Anlage wird neue Anlage 2 ; in ihr wird die Angabe Anlage" durch die Angabe Anlage 2" ersetzt. ... Anlage wird neue Anlage 2; in ihr wird die Angabe Anlage" durch die Angabe Anlage 2 " ersetzt. ...
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV
... und Gebührensätze bestimmen sich nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis (Anlagen 2 und 3)." 2. Dem § 13 wird folgender Absatz 6 angefügt: ... Gebührentatbestände und Gebührensätze." 3. Der Anlage 2 wird folgende Anlage 3 angefügt: „Anlage 3 (zu §§ 12 Absatz 1 und ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
Artikel 1 10. BSAVfVÄndV Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... „und 232" durch die Angabe „, 232 und 251" ersetzt. 3. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Im Klammerzusatz der Überschrift wird die Angabe ...
Artikel 2 10. BSAVfVÄndV Weitere Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
... 31. Dezember 2015 geltenden Vorschriften dieser Verordnung zu erheben." 2. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu §§ 12 bis 14) ... zu erheben." 2. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu §§ 12 bis 14) Gebührenverzeichnis Vorbemerkungen ...
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