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Änderung Anlage BSAVfV vom 01.10.2021
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Anlage 1 BSAVfV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung | Anlage BSAVfV n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2021 geltenden Fassung durch Artikel 4 Abs. 83 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182 |
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(Text alte Fassung)Anlage 1 (zu § 1b Abs. 1) | (Text neue Fassung)Anlage (zu § 1b Absatz 1) |
(Textabschnitt unverändert) 1. Die elektronischen Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an das Bundessortenamt im Wege der Dateiübertragung mittels des Protokolls HTTP-S (Hyper Text Transfer Protocol Secure) zu übermitteln. Die offene Übertragung als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) ist nicht erlaubt. Die Übermittlung auf Datenträgern ist nicht zugelassen. 2. Zur qualifizierten elektronischen Signatur sind die aktuellen Hinweise auf der Internetseite http://www.bundessortenamt.de/signatur zu beachten. Die Signatur bezieht den Antrag mit allen seinen Anlagen ein. 3. Das elektronische Dokument muss folgenden Formatbedingungen genügen: a) Antrag mit Technischem Fragebogen Adobe PDF 1.6 (Portable Document Format) und höher (gemäß den bereitgestellten Anträgen), Formatänderungen sind nicht erlaubt, b) Anlagen aa) Adobe PDF 1.3 (Portable Document Format) und höher bb) Microsoft Word 97 und höher cc) Microsoft Excel 97 und höher dd) ASCII (American Standard Code for Information Interchange) ee) JPEG (Joint Photographic Experts Group). 4. Die Dateinamen für Anlagen müssen einer der folgenden Bedingungen genügen: a) Bezeichnung 'Anlage' mit fortlaufender Nummer - Beispiel 1: Anlage1.pdf - Beispiel 2: Anlage2.doc, b) Bezeichnung 'Anlage' mit inhaltlicher Kurzbezeichnung (Dateiname einschließlich dessen Erweiterung: maximal 25-stellig, ohne Sonderzeichen; Umlaute sind zu umschreiben) - Beispiel 3: Anlage Vollmacht.pdf - Beispiel 4: Anlage Zeitvorrang.pdf - Beispiel 5: Anlage Foto1.jpg. 5. Die Anlagen können für die Übersendung in einer Archivdatei des Formates ZIP zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur Dateien abgelegt werden, die zu einem Antrag gehören - Beispiel 6: Anlage.zip. |
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