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Zitierungen von § 4 GleiStatV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GleiStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GleiStatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
V. v. 26.06.2006 BGBl. I S. 1346
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
V. v. 26.06.2006 BGBl. I S. 1346
Artikel 1 1. GleiStatVÄndV Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
... ein Komma und das Wort „Entgeltgruppe" eingefügt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst: ... erhoben. Dies gilt nicht für Betriebskrankenkassen." 5. Die Anlagen zu § 4 Abs. 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ...
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