§ 22 - Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)

neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 487; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 20.12.2002; FNA: 860-6-20-1 Sozialgesetzbuch
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§ 22 (aufgehoben)


§ 22 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1679 m.W.v. 1. Januar 2017

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Frühere Fassungen von § 22 AltvDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 7 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 3 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
vom 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
aktuellvor 23.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 22 AltvDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 AltvDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltvDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 7 StVfModG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... durch die Wörter „mitteilungspflichtigen Stellen" ersetzt. 5. § 22 wird aufgehoben. 6. In § 23 wird das Wort „übermittelnden" durch ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 3 JStG 2007 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. b) In ... In Absatz 1 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 122 ... 3 der Abgabenordnung entsprechend." bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. e) In ... In Satz 2 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. e) In dem neuen Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe ...


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