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§ 8 - Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG)

§ 8 Rechtsverordnungen



(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 erforderlich ist, Vorschriften zu erlassen

1.
über die Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch sowie von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern auf eine Gruppe von Tieren und

2.
über die Durchführung, einschließlich der Überwachung, von Informationskampagnen über die Kennzeichnung von Rindfleisch sowie über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern und dabei die Zuständigkeit auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu übertragen.

(2) 1Rechtsverordnungen nach § 3a Abs. 3 oder § 4a Abs. 6 können ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden, wenn ihr unverzügliches Inkrafttreten zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 erforderlich ist. 2Sie treten spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft; ihre Geltungsdauer kann nur mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden.

(3) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Verweisungen in diesem Gesetz oder in auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die sich auf Vorschriften in Rechtsakten im Sinne des § 1 Absatz 1 beziehen, zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um die Verweisungen an Änderungen der Vorschriften in diesen Rechtsakten anzupassen. 2Satz 1 gilt insbesondere für die Änderung von Verweisungen auf Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000. 3Von der Ermächtigung nach Satz 1 darf nur zur Anpassung an redaktionelle Änderungen, einschließlich der Änderung der Nummern oder der Bezeichnungen von Rechtsakten oder von Einzelnormen, sowie zur Anpassung von Änderungshinweisen Gebrauch gemacht werden.



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Frühere Fassungen von § 8 RiFlEtikettG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.01.2019Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
vom 18.01.2019 BGBl. I S. 33
aktuell vorher 05.08.2014Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes
vom 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 27 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 05.08.2009Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes
vom 31.07.2009 BGBl. I S. 2539
aktuell vorher 06.11.2007Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
vom 31.10.2007 BGBl. I S. 2527
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 202 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 RiFlEtikettG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 RiFlEtikettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiFlEtikettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 RiFlEtikettG Bußgeldvorschriften (vom 25.01.2019)
... mitwirkt oder 3. einer Rechtsverordnung nach § 3a Abs. 3, § 4a Abs. 6 oder § 8 Abs. 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Sonstige
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und zur Aufhebung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung, der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von hochwertigem Rindfleisch und der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Informationskampagnen über die Rindfleischetikettierung
V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1715
Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
V. v. 17.02.2011 BGBl. I S. 266
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
G. v. 31.10.2007 BGBl. I S. 2527
Artikel 1 3. RiFlEtikettGÄndG
... von genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen" ersetzt. 7. In § 8 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§§ 3, 3a Abs. 3 oder § 4a Abs. 6" durch ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2539
Artikel 1 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern" eingefügt. 9. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 33
Artikel 1 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... die zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 ergangen sind." 2. Dem § 8 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Das Bundesministerium wird ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes
G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt. 6. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden die ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 27 BMELV-EUAnpG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... 3a Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, § 4a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 6, § 8 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 und 3 werden jeweils nach den ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 202 9. ZustAnpV Rindfleischetikettierungsgesetz
...  2. In den §§ 3, 3a Abs. 3, § 4a Abs. 6, § 5 Abs. 1 Satz 2 und § 8 Abs. 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)
V. v. 09.03.1998 BGBl. I S. 438; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1715
Eingangsformel RiFlEtikettV
... Wirtschaft, - des § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 8 und des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 26. Februar 1998 (BGBl. I ...