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§ 3 - Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung (RiFlEtikettStrV)

§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 4 am 1. Januar 2002 in Kraft.

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