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§ 1 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst (LAP-mDAAV k.a.Abk.)
V. v. 28.07.2004 BGBl. I S. 1939; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 22.12.2022 BGBl. I S. 2893
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 2030-7-6-6 Beamte
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Geltung ab 01.08.2004; FNA: 2030-7-6-6 Beamte
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§ 1 Laufbahnämter
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
- -
- im Vorbereitungsdienst Regierungssekretäranwärterin/Regierungssekretäranwärter,
- -
- in der Probezeit bis zur Anstellung Regierungssekretärin zur Anstellung (z. A.)/ Regierungssekretär zur Anstellung (z. A.),
- -
- im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 6) Regierungssekretärin/Regierungssekretär,
- -
- in den Beförderungsämtern der
Besoldungsgruppe A 7 Regierungsobersekretärin/Regierungsobersekretär,
Besoldungsgruppe A 8 Regierungshauptsekretärin/Regierungshauptsekretär,
Besoldungsgruppe A 9 Amtsinspektorin/Amtsinspektor.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LAP-mDAAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-mDAAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 25.08.2021 BGBl. I S. 4058, 4455
Artikel 1 AAVDAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 1a Allgemeine Voraussetzung ... eingefügt: „§ 10a Nutzung digitaler Formate". 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Allgemeine Voraussetzung ...
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