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Zitierungen von § 13 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 LAP-mDAAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-mDAAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
V. v. 11.07.2006 BGBl. I S. 1571
Artikel 1 1. LAP-mDAAVÄndV
... 8 bis 10 Monate, 4. Schlusslehrgang 6 bis 7 Monate." 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nr. 1 werden nach dem Wort ...
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