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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FachkBüroPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachkBüroPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FachkBüroPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 4 FachkBüroPrV Anforderungen und Inhalte der Prüfung
... 7. Telearbeit. (5) Die Prüfung in den in § 3 Nr. 1 bis 4 genannten Prüfungsbereichen besteht je Prüfungsbereich aus unter Aufsicht zu ... Situationsaufgabe mit Schwerpunkt in den Prüfungsbereichen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 auszugehen. Die Prüfung soll in der Regel nicht länger als 45 Minuten ... ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen in den Prüfungsbereichen des § 3 Nr. 1 bis 4 besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der ...
§ 5 FachkBüroPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... der Prüfung in den einzelnen Prüfungsbereichen gemäß § 3 Nr. 1 bis 7 kann der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin auf Antrag von der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5037/v69769.htm