Tools:
Update via:
Anlage 2 - Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV)
V. v. 06.02.2002 BGBl. I S. 589; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 265
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 7847-21-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 7847-21-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1) Formblattmuster für die Anzeige "VERPFLICHTENDE ANGABEN!"
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von Anlage 2 ÖkoKennzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ÖkoKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖkoKennzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 ÖkoKennzV Anzeigepflicht (vom 05.10.2023)
... dem erstmaligen Verwenden anzuzeigen. Die Anzeige ist nach dem Muster des Formblattes in Anlage 2 vorzunehmen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann eine Anzeige auch elektronisch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/506/a6256.htm