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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels (PflBlumVerbrFöV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Satz 1, der §§ 16 und 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sowie des § 31 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 1995 (BGBl. I S. 1146) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft:

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