Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewV)

§ 1 Produkte



(1) Inhaber von Unternehmen der Mineralölwirtschaft mit einer Betriebsstätte im Geltungsbereich dieser Verordnung, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes die in der Anlage aufgeführten Produkte (Produkte) gewinnen, herstellen, bearbeiten, verarbeiten, beziehen, liefern oder in Rohrleitungen weiterleiten (Unternehmer), können von der zuständigen Behörde verpflichtet werden,

1.
in bestimmter Weise über Produkte zu verfügen,

2.
in bestimmter Weise Produkte zu gewinnen, herzustellen, zu verlagern, in Rohrleitungen weiterzuleiten, zu bearbeiten, zu verarbeiten, sonst innerbetrieblich einzusetzen oder auf sie tatsächlich einzuwirken oder

3.
Verfügungen und Handlungen im Sinne der Nummern 1 und 2 zu unterlassen.

(2) Der Erdölbevorratungsverband steht den Unternehmen nach Absatz 1 gleich; für die Einhaltung der Verpflichtungen sind die Mitglieder des Vorstandes verantwortlich.

(3) Inhaber von anderen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Produkte zur Herstellung von Waren oder in sonstiger Weise für ihre Unternehmenszwecke einsetzen, stehen bezüglich der bei ihnen lagernden Produkte dem Unternehmer nach Absatz 1 gleich.



 

Zitierungen von § 1 MinÖlBewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MinÖlBewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinÖlBewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MinÖlBewV Anlagen
... nach § 1 Abs. 1 können von der zuständigen Behörde verpflichtet werden, ihre Anlagen, ...
§ 3 MinÖlBewV Umfang der Verpflichtung
... nach den §§ 1 und 2 sind nur zulässig, 1. um die für Zwecke der Verteidigung, ...
§ 4 MinÖlBewV Allgemeine Verbrauchseinschränkung (vom 08.09.2015)
... verfügen, sie beziehen oder verwenden, soweit 1. eine Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 vorliegt, 2. eine allgemeine Genehmigung nach § 5 Abs. 1 oder 3 erlassen ...
§ 6 MinÖlBewV Bezugscheine (vom 08.09.2015)
... und Bezahlung abzugeben, soweit Vorräte vorhanden sind und eine Verpflichtung nach § 1 nicht entgegensteht. (5) Entsteht im Einzelfall ein nicht vorhersehbarer Bedarf an ...
§ 7 MinÖlBewV Meldung des Aufkommens und der Verarbeitung (vom 08.09.2015)
... Streitkräfte erforderliche Versorgung mit Produkten sicherzustellen, haben nach § 1 Abs. 1 verpflichtete Unternehmer der zuständigen Behörde für den abgelaufenen, den ... nach § 3 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes, zu welchen Zeitpunkten nach § 1 Abs. 1 verpflichtete Unternehmer die Meldungen abzugeben haben. (3) Das ... nach § 3 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes, zu welchen Zeitpunkten nach § 1 Abs. 3 verpflichtete Unternehmer meldepflichtig werden und die Meldungen abzugeben haben.  ...
§ 9 MinÖlBewV Zuständige Behörde (vom 19.07.2024)
... und Energie oder die von ihm bestimmte Stelle für a) Verpflichtungen nach den §§ 1 und 2; b) die Erteilung von Bezugscheinen nach § 6 Abs. 1 an das ...
§ 10 MinÖlBewV Zuwiderhandlungen (vom 04.06.2016)
... vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer vollziehbaren Verpflichtung nach § 1 , § 2 oder § 6 Abs. 5 nicht nachkommt, 2. entgegen § 4 Abs. 1, auch in ...
Anlage MinÖlBewV Liste der Produkte gemäß § 1 Abs. 1