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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2010 aufgehoben

§ 9 - Fahranfängerfortbildungsverordnung (FreiwFortbV)

Artikel 1 V. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
Geltung ab 24.05.2003 bis 31.12.2010; FNA: 9231-1-14 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 9 Außerkrafttreten


§ 9 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2010 FreiwFortbV

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 9 FreiwFortbV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2009Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung
vom 18.12.2009 BGBl. I S. 3943

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 FreiwFortbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FreiwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FreiwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
Artikel 2 FahrAnfÄndV
... der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) geändert worden ist, wird folgender § 9 angefügt: „§ 9 Außerkrafttreten Diese Verordnung ... S. 988) geändert worden ist, wird folgender § 9 angefügt: „§ 9 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2010 außer ...